Zum Inhalt springen
Mitarbeiter von Sardela mäht den Rasen einer Wohnhausanlage, im Hintergrund gepflegte Beete
Gebäude und Außenanlagen

Grünflächenbetreuung und Außenanlagen in Wien


Rasen, Beete und Wege gehören zum Haus wie das Stiegenhaus. Wer die Betreuung an dieselbe Firma gibt, die ohnehin im Objekt ist, spart sich die zweite Anfahrt und die Frage, wer für das Laub im Lichtschacht zuständig ist.

Was wir übernehmen

  • Rasenmähen in festem Turnus, Schnittgut aufnehmen und entsorgen
  • Rasenkanten an Wegen, Beeten und Einfassungen
  • Unkraut mechanisch aus Pflasterfugen, Beeten, Kiesflächen und Sockelbereichen
  • Laubentfernung von Wegen, Höfen, Stellplätzen und Zugängen
  • Kontrolle und Freihalten von Einläufen, Lichtschächten und Rinnen
  • Gießen von Beeten, Trögen und Pflanztrögen in Trockenperioden
  • Müll und Zigaretten aus Grünflächen, Sandkisten und Spielbereichen
  • Kehren der Wege und Zufahrten, Freihalten der Hauszugänge

Der Saisonplan

Grünflächen brauchen keine gleichmäßige Betreuung übers Jahr. Im Frühjahr und im Frühsommer wächst der Rasen am schnellsten, im Hochsommer steht er oft still, im Herbst dominiert das Laub. Deshalb legen wir keinen starren Zwei-Wochen-Rhythmus fest, sondern einen Plan mit unterschiedlicher Dichte.

ZeitraumSchwerpunktÜbliches Intervall
März und AprilErster Schnitt, Winterreste, Fugenunkrautalle 2 bis 3 Wochen
Mai und JuniHauptwachstum, Rasen und Kantenalle 1 bis 2 Wochen
Juli und AugustRasen nach Witterung, Gießen, Unkrautalle 2 bis 3 Wochen
September und OktoberLetzte Schnitte, beginnendes Lauballe 2 Wochen
NovemberLaubentfernung, Einläufe frei machenwöchentlich nach Bedarf
Dezember bis FebruarÜbergang in den Winterdienstnach Ereignis

Was nicht dazugehört

Das ist keine Bescheidenheit, sondern Gewerberecht. Die Betreuung von Grünflächen im Rahmen der Hausbetreuung umfasst einfache Tätigkeiten wie Rasenmähen, Laubrechen und Gießen. Hecken- und Strauchschnitt, Baumschnitt und Vertikutieren sind dem Gärtnerhandwerk vorbehalten und bieten wir deshalb nicht an.

Auch der Einsatz chemischer Unkrautvernichter gehört nicht zu unserem Leistungsbild. Unkraut entfernen wir mechanisch, also mit Fugenkratzer, Bürste oder Heißwasser. Wenn an Ihrem Objekt Hecken, Bäume oder eine Neuanlage anstehen, sagen wir das und Sie holen dafür einen konzessionierten Gärtner. Wir stimmen uns mit dessen Terminen ab, damit nicht zweimal aufgeräumt wird.

Abrechnung

Üblich ist eine Saisonpauschale von März bis November, die eine vereinbarte Zahl an Einsätzen abdeckt. Das ist für Hausverwaltungen einfacher zu budgetieren und deckt sich mit der Logik des Winterdienstvertrags, sodass Sie für ein Objekt zwei Pauschalen haben und sonst nichts. Alternativ rechnen wir je Einsatz ab, das passt bei kleinen Flächen und unregelmäßigem Bedarf.

Die Entsorgung von Schnittgut und Laub ist gesondert ausgewiesen, weil sie stark von der Menge abhängt. Wo ein Kompost oder eine Grünschnittsammlung am Objekt vorhanden ist, entfällt sie.

Häufige Fragen zu Grünflächenbetreuung

Schneiden Sie auch Hecken?

Nein. Hecken- und Strauchschnitt, Baumschnitt und Vertikutieren sind nach der Gewerbeordnung dem Gärtnerhandwerk vorbehalten, die Betreuung von Grünflächen im Rahmen der Hausbetreuung umfasst nur einfache Tätigkeiten wie Rasenmähen, Laubrechen und Gießen. Wir halten uns daran. Für Hecken und Bäume brauchen Sie einen konzessionierten Gärtner, und wir stimmen unsere Termine mit seinen ab.

Setzen Sie Unkrautvernichter ein?

Nein, wir arbeiten mechanisch mit Fugenkratzer, Bürste oder Heißwasser. Der gewerbliche Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verlangt einen eigenen Sachkundenachweis, und auf Flächen, die an Kinderspielbereiche oder an den Kanal grenzen, ist er ohnehin heikel. Mechanisch dauert es länger und hält kürzer, dafür gibt es keine Diskussion mit Bewohnern oder Behörde.

Wie oft wird gemäht?

Im Mai und Juni alle ein bis zwei Wochen, im Hochsommer je nach Witterung alle zwei bis drei Wochen, im Frühjahr und Herbst alle zwei bis drei Wochen. Ein starrer Rhythmus übers ganze Jahr führt entweder zu unnötigen Fahrten im August oder zu Kniehöhe im Mai. Der Saisonplan steht im Vertrag.

Ist die Entsorgung von Laub und Schnittgut dabei?

Sie wird gesondert ausgewiesen, weil die Menge stark schwankt. Wo am Objekt ein Kompost oder eine Grünschnittsammlung vorhanden ist, entfällt sie ganz. Bei größeren Anlagen mit Baumbestand ist die Herbstentsorgung ein spürbarer Posten, deshalb steht sie transparent im Angebot und nicht versteckt in der Pauschale.

Kann man Grünflächen und Winterdienst zusammen beauftragen?

Ja, und das ist der Regelfall. Die Grünsaison läuft von März bis November, der Winterdienst von November bis April. Zusammen ergibt das eine durchgehende Betreuung der Außenflächen mit denselben Leuten, die das Objekt kennen. Für Hausverwaltungen sind das zwei Pauschalen statt vier Verträgen.

Ihre Außenanlage kostenlos ansehen lassen?

Rasenflächen, Wege und Laubbereiche werden aufgemessen, dazu die Termine über die Saison. Was wir nicht ausführen dürfen, sagen wir vorab.