Winterdienst und Streudienst in Wien
Die Anrainerpflicht nach § 93 StVO gilt täglich von 6 bis 22 Uhr. Im Schadensfall geht es nicht darum, ob geräumt wurde, sondern ob es belegbar ist. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Zeitstempel.
Was die Anrainerpflicht verlangt
Nach § 93 Abs. 1 StVO haben Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet die Gehsteige entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigung zu säubern und bei Glatteis zu bestreuen, einschließlich der Stiegenanlagen. Gibt es keinen Gehsteig, gilt das für den Straßenrand in einer Breite von einem Meter.
Die Durchführung lässt sich vertraglich übertragen, die Auswahl- und Überwachungsverantwortung bleibt bei der Eigentümerschaft. Ein Winterdienstvertrag mit klarem Leistungsumfang und dokumentierten Einsätzen ist deshalb kein Papierkram, sondern genau der Nachweis, den man im Streitfall braucht.
Leistungsumfang
- Gehsteigräumung und Streuung entlang der Liegenschaft
- Hauseingänge, Stiegen, Rampen, Zugänge zu Müllplätzen
- Höfe, Zufahrten, Parkplätze und Tiefgaragenrampen
- Streugutbereitstellung und Nachfüllen der Streugutkisten
- Kehrung des Streusplitts nach Saisonende
- Bereitschaft und Kontrollfahrten bei angekündigtem Ereignis
Streumittel
Salz ist auf Gehsteigen nur eingeschränkt sinnvoll. Es schädigt Bäume, Sockelmauerwerk und Naturstein. Bei Steinsockeln und an geschützten Objekten setzen wir Splitt ein und räumen mechanisch nach, statt die Fassade über Jahre mit Salzfracht zu belasten. Wo Salz nötig ist, wird sparsam und gezielt dosiert.
Häufige Fragen zu Winterdienst
Bin ich als Eigentümer aus der Haftung, wenn ich einen Winterdienst beauftrage?
Nicht vollständig. Die Durchführung ist übertragbar, aber Sie müssen ein geeignetes Unternehmen auswählen und die Erfüllung im zumutbaren Rahmen überwachen. Praktisch heißt das: ein schriftlicher Vertrag mit klarem Umfang, ein versichertes Unternehmen und eine Einsatzdokumentation, die Sie auch bekommen. Genau deshalb liefern wir sie unaufgefordert mit.
Wann wird geräumt?
Bei Schneefall und bei Glatteisbildung innerhalb der Pflichtzeit von 6 bis 22 Uhr. In der Praxis heißt das Kontrollfahrten in den frühen Morgenstunden und Nachräumung bei anhaltendem Schneefall. Der Auslöseschwellwert und die Zahl der Nacharbeiten stehen im Vertrag, damit später niemand über Auslegungsfragen diskutieren muss.
Betreuen Sie auch Objekte außerhalb von Wien?
Ja, im Bezirk Gänserndorf: Groß-Enzersdorf, Deutsch-Wagram, Strasshof, Gänserndorf und die angrenzenden Gemeinden. Winterdienst funktioniert nur mit kurzen Wegen, deshalb nehmen wir dort Objekte an, wo wir eine sinnvolle Route fahren können.
Was kostet Winterdienst?
Üblich ist eine Saisonpauschale je Objekt, die Bereitschaft, Kontrollfahrten und eine vereinbarte Zahl an Einsätzen abdeckt, oder eine Abrechnung je Einsatz mit Bereitschaftspauschale. Die Pauschale ist für Hausverwaltungen einfacher zu budgetieren. Wir sagen bei der Besichtigung, welche Variante bei Ihrer Gehsteiglänge günstiger kommt.
Winterdienst in Ihrem Bezirk
Wir arbeiten in allen 23 Wiener Gemeindebezirken und im Bezirk Gänserndorf. Für jeden Bezirk finden Sie die örtlichen Besonderheiten auf einer eigenen Seite.
Ihre Liegenschaft für den Winter aufnehmen lassen?
Wir messen die Räumflächen, klären Streumittel, Lagerplatz und Zuständigkeit für den Gehsteig und halten alles vor der Saison schriftlich fest.