Hausbetreuung und Stiegenhausreinigung in Wien
In einem Wohnhaus fällt Nachlässigkeit sofort auf. Bei den Bewohnern, bei Wohnungsbesichtigungen und spätestens in der nächsten Eigentümerversammlung. Deshalb betreuen wir Häuser laufend und mit einer festen Person, die im Haus bekannt ist. Was in welchem Intervall gemacht wird, steht im Leistungsverzeichnis und ist Teil des Vertrags.
Testen Sie uns: Die erste Reinigung geht auf uns.
Kostenlos und unverbindlich, ohne Vertragsbindung.
Was zur Hausbetreuung gehört
Die Stiegenhausreinigung ist Unterhaltsreinigung im Wohnhaus, die Hausbetreuung kommt als eigenes, freies Gewerbe dazu. Den allgemeinen Rahmen der laufenden Reinigung finden Sie auf der Seite Unterhaltsreinigung.
- Stiegenhaus: Kehren, Nasswischen, Handläufe, Geländer, Fensterbänke
- Eingangsbereich, Türen, Klingel- und Postkastenanlage
- Lift: Kabine, Spiegel, Türen, Schiene
- Müllraum: Reinigung, Tonnen bewegen, Sperrmüll melden
- Hof, Gehsteig und Zufahrt, Kellergänge, Waschküche
- Glasflächen im Stiegenhaus und Hoffenster
- Kontrollgang: Beleuchtung, Wasseraustritt, Beschädigungen, abgestellte Gegenstände
- Winterdienst nach § 93 StVO in der Saison
Die Gehsteigpflicht ist ein Haftungsthema
Nach § 93 StVO müssen Anrainer den Gehsteig entlang der Liegenschaft von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Glatteis freihalten. Passiert das nicht und verletzt sich jemand, haftet die Eigentümerschaft. Wir dokumentieren Räum- und Streueinsätze mit Datum und Uhrzeit, damit im Schadensfall belegbar ist, wann geräumt wurde. Genau das brauchen Hausverwaltungen dann.
Für Hausverwaltungen
Wir arbeiten mit fixen Betreuungstagen, damit Bewohner wissen, wann gereinigt wird, und mit einem Objektblatt im Stiegenhaus samt Kontaktdaten. Meldungen laufen über eine Adresse und werden schriftlich erfasst.
Bei Häusern mit mehreren Stiegen legen wir die Rundgänge so, dass eine Person zusammenhängend arbeiten kann. Das ist billiger und verlässlicher als verteilte Kurzeinsätze. Mehrere Objekte einer Verwaltung fassen wir zu einer Route zusammen, was sich direkt im Preis niederschlägt.
Häufige Fragen zu Hausbetreuung und Stiegenhausreinigung
Wie oft muss ein Stiegenhaus gereinigt werden?
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Üblich sind bei Wiener Zinshäusern ein bis zwei Nassreinigungen pro Woche, bei Häusern mit Geschäftslokalen oder Ordinationen drei. Ausschlaggebend sind Lage des Eingangs, Bodenbelag und ob es einen Lift gibt. Wir sehen uns das Haus an und empfehlen ein Intervall, statt eine Pauschalzahl in den Vertrag zu schreiben.
Übernehmen Sie auch den Winterdienst für dasselbe Haus?
Ja, und das ist meist die bessere Lösung als zwei Firmen. Die Person, die ohnehin im Haus arbeitet, kennt die Gehsteigabschnitte, weiß wo das Streugut steht und kennt die kritischen Stellen bei der Einfahrt.
Was passiert mit Sperrmüll im Müllraum?
Wir dokumentieren und melden es der Hausverwaltung, statt es stillschweigend zu entsorgen. Sonst zahlt das Haus dauerhaft die Entsorgung für einzelne Bewohner. Auf Wunsch übernehmen wir die Entsorgung gegen gesonderte Verrechnung.
Können Bewohner direkt bei Ihnen melden?
Wenn die Hausverwaltung das so will, ja. Dann hängt im Stiegenhaus eine Kontaktadresse. Alle Meldungen laufen aber in dieselbe schriftliche Dokumentation, damit die Verwaltung den Überblick behält und nichts an ihr vorbei zugesagt wird.
Hausbetreuung und Stiegenhausreinigung in Ihrem Bezirk
Wir arbeiten in allen 23 Wiener Gemeindebezirken und im Bezirk Gänserndorf. Für jeden Bezirk finden Sie die örtlichen Besonderheiten auf einer eigenen Seite.
Ihr Wohnhaus kostenlos besichtigen lassen?
Stiegenhaus, Müllraum, Hof und Lift, dazu die Termine für Rasen, Laub und Winter. Wir machen daraus ein Leistungsverzeichnis, das auch in der Eigentümerversammlung Bestand hat.