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Recht

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Bedingungen gelten für Leistungen der Sardela Facility Management GmbH gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

1. Geltung

Es gelten diese Bedingungen sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Landesinnung der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Zustimmung. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG vorrangig.

2. Angebot und Auftrag

Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig und beruhen auf den bei der Besichtigung vorgefundenen Verhältnissen. Ergeben sich bei der Ausführung Umstände, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren, etwa verdeckte Schäden, entfestigte Oberflächen, Salzbelastung oder abweichende Untergründe, wird die Auftraggeberin oder der Auftraggeber unverzüglich informiert und die weitere Vorgehensweise vereinbart, bevor Mehrkosten entstehen.

3. Musterflächen und Reinigungsziel

Bei Arbeiten an geschützter oder empfindlicher Substanz werden Musterflächen angelegt und gemeinsam beurteilt. Das dort festgelegte Reinigungsergebnis ist der vereinbarte Leistungsmaßstab. Eine darüber hinausgehende Aufhellung wird nicht geschuldet, wenn sie nur durch Substanzabtrag erreichbar wäre.

4. Mitwirkung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers

Zur Verfügung zu stellen sind: Zugang zum Objekt, Wasser- und Stromentnahmestellen, Aufstellflächen für Geräte, Gerüst oder Hebebühne, sowie Informationen über bekannte Schäden, Leitungen und Besonderheiten. Bewilligungen nach dem Denkmalschutzgesetz und bauordnungsrechtliche Genehmigungen sind von der Eigentümerschaft einzuholen; wir unterstützen mit Befund, Musterflächen und Verfahrensbeschreibung.

5. Termine

Termine für Außenarbeiten stehen unter Wettervorbehalt. Nassverfahren an Fassaden sind ab etwa +5 °C Objekttemperatur möglich. Verzögerungen durch Witterung, behördliche Auflagen oder nicht rechtzeitig geräumte Flächen begründen keinen Verzug.

6. Preise und Zahlung

Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Dauerschuldverhältnissen wird monatlich im Nachhinein abgerechnet. Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nicht anders vereinbart. Bei Verzug werden Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassospesen nach den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.

7. Gewährleistung und Mängelrüge

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Unternehmer haben Mängel unverzüglich nach Übernahme schriftlich zu rügen. Reinigungsleistungen sind, soweit möglich, unmittelbar nach Ausführung zu prüfen; bei laufender Unterhaltsreinigung sind Beanstandungen innerhalb von zwei Werktagen zu melden, damit eine Nachbesserung noch sinnvoll möglich ist.

8. Haftung

Wir haften für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Für vorbestehende Schäden an Bauteilen, für Schäden aus nicht mitgeteilten Besonderheiten sowie für Folgen von Substanzschwächen, die bei fachgerechter Vorgehensweise nicht erkennbar waren, wird nicht gehaftet. Eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

9. Personal und Abwerbeverbot

Eingesetztes Personal bleibt unserem Betrieb zugeordnet. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und für sechs Monate danach eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ohne Zustimmung abzuwerben.

10. Schlüssel und Zutritt

Übergebene Schlüssel werden dokumentiert, ohne Objektbezeichnung geführt und gesichert verwahrt. Bei Verlust tragen wir die Kosten eines erforderlichen Schließanlagentauschs im Rahmen der Versicherungsdeckung.

11. Kündigung von Dauerverträgen

Verträge über laufende Reinigung können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Gerichtsstand und Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.